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Wie groß darf eine Laube sein?
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In Kleingärten darf die überdachte Fläche 24 qm nicht überschreiten.
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Welcher Zaun gehört zu meinem Garten?
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Allgemeine Regel: Wenn man vor seinem Garten steht ist es der Rechte, sowie die Hälfte des hinteren Zauns.
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Darf man Blumen die vom Nachbarn herüber wachsen einfach abschneiden?
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Nein.
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Wie hoch darf die Hecke in meinem Garten sein?
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Höhe 1,25 m maximal und 50 cm vom Gartenzahn entfernt. (Zaunhöhe wird meist noch toleriert)
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An wen wende ich mich bei Streitigkeiten mit meinen Gartenfreunden?
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Zunächst an den Abschnittsleiter. Sollte dieser die Situation nicht klären können, wird er sich mit dem Vorstand in Verbindung setzen.
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Wann sind die Ruhezeiten?
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Ganzjährig: täglich von 22:00 bis 08:00 Uhr, Sonn- und Feiertage ganzjährig, in der Saison vom 01. April bis 30. September - Montags bis Freitags von 13:00 bis 15:00 Uhr, Samstags ab 13:00 Uhr
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Wann können Gruben entleert werden?
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Nur Montag vormittags, Anmeldung über den Vereinsbriefkasten.
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Was bedeutet Gemeinschaftsarbeit?
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Die Kleingartenvereine unterliegen der Selbstverwaltung, somit sind alle anfallenden Arbeiten von den Pächtern selbst zu leisten. Zur Zeit sind 2 Stunden pro Jahr festgelegt.
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Was passiert, wenn ich zwei Stunden meine Gemeinschaftsarbeit nicht ableiste?
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Dann wird ein Betrag von € 50.- auf die Pachtrechnung für das Folgejahr aufgeschlagen.
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Wann hat die Kantine geöffnet?
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In den Sommermonaten (In der Saison) Montag ist Ruhetag Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 10:00 bis 21:00 Uhr Freitag, Samstag von 10:00 bis 22:00 Uhr Sonntag von 10:00 bis 18:00 Uhr
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Muss man für Stauden auch einen Grenzabstand einhalten?
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Mit Stauden (auch Sonnenblumen) brauchen keine Grenzabstände eingehalten zu werden. Die gesetzlichen Grenzabstände gelten nur für Gehölzpflanzen.
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Ist die weitere Verwendung von Kompost- und Beeteinfriedungen aus Asbestzement noch erlaubt?
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Ja, denn von unbeschädigten Asbestprodukten gehen nach heutigem Kenntnisstand keine Gefahren aus. Es besteht daher kein generelles Sanierungs- und/ oder Entsorgungsgebot. Allerdings besteht die Gefahr, dass durch Gartenarbeit in den Bereichen gesundheitsschädigende Faserstoffe freigesetzt werden können. Daher sollten Sie diese Stoffe in regelmäßigen Abständen genauestens untersuchen. Einige Recyclinghöfe der BSR (z. B. Hegauer Weg) nehmen diese Produkte ab. Sie können nur in kleinen Mengen (bis 20 kg) und einer Kantenlänge von 0,80 m in einer staubdicht verschlossenen Verpackung abgeliefert werden. Die Entsorgungskosten sind gering. Größere Mengen können bei Entsorgungsfirmen zu durchaus moderaten Preisen angeliefert werden.
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